Mein Versprechen: Genauigkeit und Zuverlässigkeit bei der Ausstellung von Ihrem Energieausweis
Inhalt
Details Ihres Gebäudes für das Energieausweis-Angebot
Inklusive Vor-Ort Termin
Erfüllung der Gesetzliche Anforderungen
Mit fundierten Sanierungs-empfehlungen
Umfassende Beratung
Wann besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises?
- Neubauten: Wenn ein Gebäude neu gebaut wird, muss ein Energieausweis erstellt werden, der auf den energetischen Eigenschaften des fertigen Gebäudes basiert. Der Eigentümer muss sicherstellen, dass der Energieausweis sofort nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt und ihm übergeben wird. Dies gilt auch für den Bauherren, wenn er nicht der Eigentümer ist. Der Eigentümer muss den Energieausweis der zuständigen Behörde auf Anfrage vorlegen.
- Änderungen an bestehenden Gebäuden: Ein Energieausweis ist notwendig, wenn an einem bestehenden Gebäude Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuberechnung des Energiebedarfs erfordern. Dies ist der Fall, wenn die Änderungen so umfangreich sind, dass sie eine vollständige Neuberechnung des Energiebedarfs nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich machen. Für Details siehe GEG § 80.
- Verkauf oder Vermietung: Wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige Einheit verkauft, vermietet oder verleast wird, muss ein Energieausweis erstellt werden, sofern noch kein gültiger Energieausweis vorliegt. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Es gibt Ausnahmen, wenn das Gebäude bereits bestimmte energetische Standards erfüllt.
- Vorlage des Energieausweises: Bei einem Verkauf muss der Verkäufer oder Makler dem potenziellen Käufer den Energieausweis oder eine Kopie davon spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Wenn keine Besichtigung stattfindet, muss der Energieausweis auf Anfrage vorgelegt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Energieausweis dem Käufer übergeben werden.
- Vermietung: Bei einer Vermietung gelten die gleichen Regeln wie beim Verkauf.
- Gebäude mit starkem Publikumsverkehr: Der Eigentümer eines Gebäudes mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche, das stark von der Öffentlichkeit frequentiert wird, muss einen Energieausweis erstellen lassen und diesen gut sichtbar aushängen.
Was kostet ein Energieausweis?
*Die Preisliste dient nur als Anhaltspunkt, einzelne Preise können in individuellen Angeboten variieren. Jedes Projekt ist einzigartig und damit auch der Aufwand. Alle Preise verstehen sich inklusive der geltenden Mehrwertsteuer.
Verbrauchsausweis – Einfamilienhaus
Mit Vor-Ort Termin
Mit Sanierungsempfehlung
Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate müssen vorliegen.
Anfahrt bis 20 km inklusive
Hinweis: Um seriöse Sanierungsempfehlungen geben zu können, erstelle ich Verbrauchsausweise nur nach einem kurzen Vor-Ort-Termin.
Bedarfsausweis für ein bis zwei Familienhäuser
Ausführlicher Vor-Ort Termin
Mit Sanierungsempfehlung
Bemaßte Grundrisse und Schnitte müssen vorliegen.
Anfahrt bis 20 km inklusive
Energieausweise für Mehrfamilienhäuser
Ausführlicher Vor-Ort Termin
Mit Sanierungsempfehlung
Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise
Ein Verbrauchsausweis und ein Bedarfsausweis sind zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Sie liefern wichtige Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes und sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet oder verkauft werden soll.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Diese Daten werden aus mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als der Bedarfsausweis und gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) pro Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass der Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängt und daher Schwankungen unterliegen kann.
Der Bedarfsausweis hingegen wird aufgrund von technischen Daten erstellt. Er ermittelt den theoretischen Energiebedarf des Hauses, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Bei der Berechnung des Bedarfsausweises werden verschiedene Faktoren wie die Dämmschicht, die Heizungsanlage, die Fenster und andere bauliche und technische Eigenschaften des Gebäudes berücksichtigt. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, aber auch aufwändiger in der Erstellung.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Ausweisen liegt in der Berechnungsgrundlage: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf berechnet. Während der Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig ist, konzentriert sich der Bedarfsausweis auf die baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.
Verstehen Sie die Baubegleitung: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Es existieren zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Diese unterscheiden sich in der Art und Weise, wie die Energiekennwerte ermittelt werden. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung, allerdings ist er auch weniger aussagekräftig.
Die Zulässigkeit eines Energieausweises für ein bestehendes Gebäude hängt von der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Wohngebäudes ab:
Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977, die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, benötigen einen Bedarfsausweis.
Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977, die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllen, können sowohl einen Bedarfsausweis als auch einen Verbrauchsausweis verwenden.
Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und einem Bauantrag nach dem 01.11.1977 können sowohl einen Bedarfsausweis als auch einen Verbrauchsausweis verwenden.
Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Ein Verbrauchsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen und das Ende dieses Abrechnungszeitraums nicht mehr als 18 Monate zurückliegt. Es gibt Ausschlusskriterien, wie beispielsweise wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.
Ein Energieausweis behält seine Gültigkeit genau zehn Jahre ab dem Datum seiner Ausstellung. Das heißt, dass der Energieausweis genau zehn Jahre und einen Tag nach seiner Ausstellung nicht mehr gültig ist. Dabei spielt es keine Rolle, wann Sie Eigentümer der Immobilie geworden sind oder seit wann Sie den Energieausweis besitzen. Das Datum der Ausstellung können Sie direkt auf dem Energieausweis nachlesen.
Ein bedarfsbasierter Energieausweis hat gegenüber einem verbrauchsbasierten Ausweis mehrere Vorzüge:
Genauigkeit: Der bedarfsbasierte Energieausweis zeichnet sich durch seine Genauigkeit aus, da er auf technischen Daten und Gutachten beruht. Er nimmt Rücksicht auf die baulichen und technischen Merkmale des Gebäudes, einschließlich der verwendeten Baumaterialien, der Dämmung, der Heizungsanlage und der Fenster.
Unabhängigkeit vom Nutzerverhalten: Im Unterschied zum verbrauchsbasierten Ausweis, der stark vom individuellen Verhalten der Bewohner beeinflusst wird, ist der bedarfsbasierte Ausweis vom Nutzerverhalten unabhängig.
Tiefgehende Analyse der Energieverluste: Das Berechnungsverfahren für bedarfsorientierte Ausweise ermöglicht eine umfassendere Analyse der Energieverluste.
Gültigkeit bei umfassender Modernisierung: Sollte ein Gebäude kürzlich umfangreich modernisiert worden sein, kann ein Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden, da die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren fehlen. In diesem Fall ist ein bedarfsorientierter Ausweis die geeignete Wahl.
Der Endenergiebedarf definiert die Energiemenge, die in einem Gebäude tatsächlich benötigt wird. Er umfasst den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung im Gebäude. Dieser Wert ist auch in Immobilienanzeigen zu finden. Je niedriger dieser Wert ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude.
Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs werden verschiedene Faktoren wie die Wandstärke, die Dämmung und die Wetterbedingungen berücksichtigt. Der Endenergiebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr ausgedrückt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Endenergiebedarf die Energiemenge darstellt, die letztlich beim Verbraucher ankommt. Während des Prozesses von der Energieerzeugung bis zur Nutzung durch den Verbraucher geht ein Teil der Energie verloren. Dieser Verlust wird nicht zum Endenergiebedarf gezählt.
Primärenergie und Endenergie sind zwei unterschiedliche Energieformen, die in verschiedenen Phasen des Energieverbrauchs zum Tragen kommen.
Primärenergie bezeichnet die ursprüngliche, in der Natur vorkommende Energieform, die noch nicht umgewandelt oder “verarbeitet” wurde. Beispiele hierfür sind Sonnenstrahlung oder Rohöl. Sie repräsentiert den vollständig nutzbaren Energieinhalt eines natürlichen Energieträgers.
Auf der anderen Seite steht die Endenergie, die wir nutzen und die in der Regel bereits einen Verarbeitungs- oder Veredelungsprozess durchlaufen hat, wie beispielsweise Strom oder Benzin. Sie ist die Energie, die beim Endverbraucher ankommt und für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht. Die Endenergie stellt somit den verbleibenden Anteil der sogenannten Primärenergie dar, nachdem diese umgewandelt und transportiert wurde.
Der wesentliche Unterschied zwischen Primärenergie und Endenergie liegt daher in der Phase der Verarbeitung: Während die Primärenergie die ursprüngliche, noch nicht umgewandelte Energie darstellt, ist die Endenergie die für den Endverbraucher nutzbare Energie nach der Umwandlung und dem Transport.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes gibt. Hier sind einige der zentralen Informationen, die im Energieausweis zu finden sind:
Grunddaten des Gebäudes: Dies umfasst Basisinformationen über das Gebäude.
Details zu den genutzten Heizenergien: Beispielsweise Gas, Holzpellets oder Elektrizität.
Energiekennzahlen des Gebäudes: Diese Werte vermitteln einen Eindruck von der Energieeffizienz des Gebäudes.
Energieeffizienzklasse: Analog zu Elektrogeräten wird eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H angegeben.
Empfehlungen für eine kosteneffiziente Modernisierung: Diese Ratschläge können dem Eigentümer dabei helfen, die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern.
Der Nutzenergiebedarf definiert die Energiemenge, die benötigt wird, um die Anforderungen an Heizwärme, Kühlung, Trinkwasser und Beleuchtung zu erfüllen. Er repräsentiert die Energie, die letztendlich für die Nutzung benötigt wird.
Im Kontext eines Einfamilienhauses entspricht dies der Energie, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung erforderlich ist. Obwohl die Nutzenergie im Energieausweis nicht gesondert aufgeführt wird, ist sie ein wichtiger Zwischenschritt bei der genauen Berechnung.
Für ein Einfamilienhaus ohne Lüftungs- und Klimaanlage entspricht die Nutzenergie dem Heizwärmebedarf und dem Bedarf für die Warmwasserbereitung. Der Nutzenergiebedarf für die Gebäudeheizung wird auch als Heizwärmebedarf bezeichnet. Es handelt sich dabei um die Menge an Energie, die von der Heizquelle (wie einem Heizkörper oder einer Fußbodenheizung) an den Raum abgegeben wird.
Um einen bedarfsorientierten Energieausweis auszustellen, benötige ich verschiedene Dokumente und Informationen von Ihnen:
– Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes mit Maßangaben.
– Eine Baubeschreibung.
– Schornsteinfegerprotokolle der Heizungsanlagen.
– Informationen zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes: Baujahr, Heiztechnik, Dämmung.
– Angaben zur energetischen Qualität einzelner Bauteile (z. B. Fenster, Fassade, Keller, Dach) und der Heizanlage.
– Angaben zum Aufmaß der Gebäudeflächen (Länge und Breite des Gebäudes, Raumhöhen, Fensterflächen, Dicke der Dämmung).
Falls einige dieser Unterlagen nicht vorhanden sind, weisen Sie bitte bei der Angebotsanfrage darauf hin. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist und je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.
Ein qualifizierter Energieberater ist für die Ausstellung eines Energieausweises verantwortlich. Die genaue Regelung finden Sie im GEG §88.
Wenn Sie keinen Energieausweis vorweisen können, riskieren Sie eine Geldstrafe.
Der erneuerbare Anteil des Primärenergiebedarfs bezieht sich auf den Teil des gesamten Primärenergiebedarfs, der durch erneuerbare Energiequellen gedeckt wird.
Die Energieeffizienz-Expertenliste der dena ist ein Verzeichnis von Energieberatern, die zur Durchführung von Energieberatungen und zur Durchführung von ernergetischen Baubegleitungen qualifiziert sind.
Der nicht erneuerbare Anteil des Primärenergiebedarfs bezieht sich auf den Teil des gesamten Primärenergiebedarfs, der durch nicht erneuerbare Energiequellen gedeckt wird.
Nein, ein Energieausweis muss von einem qualifizierten Energieberater ausgestellt werden.
Falls Sie derzeit keinen Energieausweis benötigen, ist es ratsam, Dokumente zum Energieverbrauch, wie Heizkostenabrechnungen oder Rechnungen Ihres Heizöllieferanten, sorgfältig zu archivieren. Sollten Sie in der Zukunft einen Energieausweis benötigen, kann dies den Prozess beschleunigen.aufen ist, muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Leider ist es nicht möglich, einen Energieausweis nur für eine einzelne Wohnung zu erhalten. Dieser wird stets für das gesamte Gebäude ausgestellt und kann bei der Hausverwaltung angefordert werden. Sollte ein Gebäude noch keinen Energieausweis besitzen, hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, von der Eigentümergemeinschaft die Ausstellung eines solchen zu fordern. Dies gilt auch, wenn die Mehrheit der Wohnungseigentümer dagegen ist.
Eine Modernisierungsempfehlung ist keine Pflicht, sondern dient nur zur Information des Eigentümers. Es obliegt dem Ermessen des Eigentümers, ob er die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt oder nicht.
Mieter oder Käufer haben keine Möglichkeit, Rechte aus den Angaben im Energieausweis geltend zu machen. Der Hauptzweck des Energieausweises besteht darin, über die Energieeffizienz des Gebäudes zu informieren. Trotz der gesetzlichen Pflicht des Vermieters, den Energieausweis bereitzustellen, wird dieser nicht Teil des Mietvertrags. Daher entstehen für den Mieter bei Nichtvorlage keine zusätzlichen Rechte wie Mietminderung, Schadenersatz oder Nachbesserung.