Welche Heizung mit erneuerbaren Energien kann ich einbauen?

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In Deutschland hat sich die Gesetzgebung bezüglich der Heizsysteme in den letzten Jahren deutlich verändert. Ein zentraler Aspekt dieser Veränderungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vorschreibt, dass neu installierte Heizungen ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem erheblichen Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Es ist wichtig zu betonen, dass es kein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen gibt und auch keine direkte Verpflichtung zur Installation einer Wärmepumpe besteht. Vielmehr geht es darum, den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung zu erhöhen. Dies wird durch das GEG geregelt, das vorschreibt, dass neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Es gibt jedoch einige Missverständnisse in Bezug auf diese Regelung. So besteht beispielsweise nicht die Pflicht, alle Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ab einem bestimmten Datum auszutauschen. Solange die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, besteht keine Verpflichtung für Eigentümerinnen und Eigentümer, aktiv zu werden. Selbst wenn eine Reparatur erforderlich ist, darf die alte Heizung wieder instand gesetzt werden.

Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten sicherzustellen ist, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten sollen die Kommunen zuerst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll.

Eigentümerinnen und Eigentümern bleibt die Möglichkeit offen, individuelle Lösungen umzusetzen. Sie können entweder den Anteil der erneuerbaren Energien (mindestens 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder aus verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Optionen wählen, um die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung zu erfüllen.

Es gibt zahlreiche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen, darunter der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), eine Heizung auf der Basis von Solarthermie, eine „H2-Ready“-Gasheizung, also einer Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (nur unter bestimmten Bedingungen), eine Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) und eine Pelletheizung.

In Bestandsgebäuden stehen darüber hinaus folgende Systeme zur Auswahl: Biomasseheizungen (Scheitholz-Holzvergaserkessel, Hackschnitzelheizung, Kamin-Kachelofen) und Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen – Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Auch nach 2024 ist es noch möglich, Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Anzahl der neu installierten Gasheizungen in den kommenden Jahren weiter zurückgehen wird.